1. Geltungsbereich
1.1. Die ScaleITS GmbH verkauft, liefert und installiert Waren, einschließlich Hardware sowie Software, ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden oder auf sie hingewiesen wird.
1.2. Vertragswerke, Standardklauseln, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch dann nicht, wenn einzelne Regelungen des Auftraggebers in den Geschäftsbedingungen der ScaleITS GmbH nicht enthalten sind. Die stillschweigende Lieferung oder Leistungserbringung durch die ScaleITS GmbH bedeutet keine Zustimmung zur Geltung der Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Geschäftskunden, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. Geschäftskunden sind Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Angebote und Preislisten der ScaleITS GmbH sind unverbindliche Preisinformationen und erfolgen stets freibleibend.
2.2. Ein Vertrag über Lieferungen und Leistungen kommt grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung der ScaleITS GmbH auf die Bestellung des Auftraggebers zustande, außer soweit die Parteien ein hier- von abweichendes Verfahren ausdrücklich vereinbart haben.
3. Liefergegenstand
3.1. Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarung aus der Auftragsbestätigung der ScaleITS GmbH, nachrangig aus dem Angebot der ScaleITS GmbH und den zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Auftraggebers gültigen Produktbeschreibungen sowie ergänzend hierzu aus diesen Geschäftsbedingungen. Aus der Beschaffenheitsbeschreibung ergibt sich die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung. Technische Daten, Spezifikationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind keine Zusicherungen oder Garantien.
3.2. Werbliche Aussagen eines Herstellers von Hardware oder Software werden nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien.
3.3. Die ScaleITS GmbH ist berechtigt, höherwertigere Lieferungen zu erbringen, außer soweit solche für den Auftraggeber nicht zumutbar sind.
3.4. Die Installation der Lieferungen oder eine Einweisung und Schulung sind nicht geschuldet, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart sind.
4. Nutzungsrechte
4.1. Angebote, Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen und anderen Unterlagen (nachfolgend insgesamt: Unterlagen), die ScaleITS GmbH dem Auftraggeber übergibt, sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der ScaleITS GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind an die ScaleITS GmbH zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt beendet wird. Zusätzlich gelten für diese Unterlagen die Regelungen der Ziffer 14.
4.2. Die ScaleITS GmbH räumt dem Auftraggeber Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an vertraglich geschuldeter Software, an vereinbarungsgemäß zu liefernden Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen das einfache Recht ein, diese im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Sofern die Lieferung von Software Dritter Gegenstand der vertraglichen Liefer- und Leistungspflichten ist, gelten vorrangig die Lizenzbedingungen der Dritten hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten (z.B.: Beschreibung des Lizenzumfangs und der Nutzungsrechte) vorrangig.
4.3. Das Recht zur Nutzung bezieht sich bei Software mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nur auf die in der Auftragsbestätigung genannte bzw. auf den der ScaleITS GmbH gelieferten Versions- und Release-Stand der jeweiligen Software. Software ist nur im Objektcode geschuldet.
4.4. Ein Recht zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken wird dem Auftraggeber nur insoweit eingeräumt, als eine Vervielfältigung notwendig ist, um die Software oder sonstige geschützte Werke und Leistungen vereinbarungsgemäß zum vertraglich vereinbart bzw. vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Ein Recht zur Bearbeitung, Übersetzung, Umgestaltung, Veröffentlichung, Vertrieb, Verbreitung, Vorführung und öffentlichen Zugängigmachung wird dem Auftraggeber nicht eingeräumt.
4.5. Ein Recht zur Vermietung, einschließlich Leasing der Software oder ein vergleichbares Recht zur Überlassung oder Nutzung durch Dritte oder ein Recht zur Verarbeitung von Daten Dritter mit der Software wird nicht eingeräumt.
4.6. Schutzrechts- und Copyrightvermerke an und in der Software, Dokumentationen oder sonstige geschützte Werke dürfen vom Auftraggeber nicht beseitigt werden; sie sind insbesondere bei Vervielfältigungen zu erhalten.
4.7. Dokumentationen und sonstige Materialen dürfen vom Auftraggeber nicht vervielfältigt werden.
4.8. Des Weiteren gelten die Nutzungsrechte, Service & Supportbedingungen, AGB und Vereinbarungen des jeweiligen Software- und Hardwareherstellers.
5. Lieferung, Lieferfristen, Verzögerung bei der Lieferung
5.1. Lieferungen erfolgen ab Auslieferungslager der ScaleITS GmbH oder deren Zulieferern auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die ScaleITS GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, außer solche sind dem Auftraggeber wirtschaftlich nicht zumutbar.
5.2. Liefertermine und -fristen und / oder Lieferzeiträume nach einem vereinbarten Ereignis (im Folgenden: Lieferzeiten) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Die Einhaltung verbindlicher Lieferzeiten setzt den rechtzeitigen Eingang der Bestellung des Auftraggebers, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung aller Beistellungen und Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber sowie die Zahlung der von ScaleITS GmbH angeforderten und vereinbarten Vorauszahlungen (vgl. Ziffer 7.12) durch den Auftraggeber voraus. Werden diese und weitere vereinbarte Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht voll- ständig erfüllt, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.3. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die vereinbarten Lieferungen innerhalb der verbindlich vereinbarten Lieferzeit zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt werden. Soweit die Erstellung einer neuen Sache und / oder die Installation der Liefergegenstände vertraglich vereinbart ist, gelten die Lieferzeiten als eingehalten, wenn die Erstellung und / oder Installation innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.
5.4. Kommt die ScaleITS GmbH nur mit einem Teil der Lieferung in Verzug, kann der Auftraggeber – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen – nur bezogen auf diesen Teil vom Vertrag zurücktreten, außer soweit die erbrachten Liefer- und Leistungsteile für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar sind.
5.5. Setzt der Auftraggeber der ScaleITS GmbH nach Eintritt der Fälligkeit eine Frist zur Erbringung der Lieferungen, die stets angemessen sein muss, hat der Auftraggeber gleichzeitig in Textform rechtsverbindlich und eindeutig zu erklären, ob er nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist auf die Erbringung der vereinbarten Lieferung weiter bestehen oder Ansprüche statt der Lieferung (z.B. Rücktritt) geltend machen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf Verlangen der ScaleITS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Kalendertage, zu erklären, ob er wegen eines Verzugs der Lieferung vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung und / oder Aufwendungsersatz verlangt oder weiter auf die Erfüllung der vereinbarten Lieferung besteht.
5.6. Die Annahme der Lieferung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Auftraggebers. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Leistungs- und die Vergütungsgefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die ScaleITS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises für jede angefangene Woche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises, zu berechnen. Der Nachweis und die Forderung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Ansprüche auf Schadensersatz und sonstige Rechte der ScaleITS GmbH wegen einer Verzögerung oder Verweigerung der Annahme bleiben unberührt.
6. Beistellung und Mitwirkungsleistung des Auftraggebers / Datensicherung
6.1. Neben den im Angebot und ggf. in der Bestellbestätigung beschriebenen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen wird der Auftraggeber auf Anforderung von ScaleITS GmbH alle notwendigen und zweckdienlichen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen, insbesondere auch Informationen und Entscheidungen in der geforderten Qualität und Vollständigkeit rechtzeitig für die ScaleITS GmbH bereitstellen bzw. ihr zukommen lassen, damit die Leistungen durch die ScaleITS GmbH erbracht werden können. Werden Mitwirkungsleistungen und Beistellungen einschließlich Informationen und Entscheidungen nicht, nicht vollständig, nicht in der erforderlichen Qualität oder nicht rechtzeitig erteilt, hat der Auftraggeber der ScaleITS GmbH die Wartezeiten auf der Basis der ScaleITS GmbH-Preisliste für die betroffene Anzahl der Mitarbeiter der ScaleITS GmbH zu vergüten.
6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Risiko entsprechend regelmäßig, jedoch mindestens einmal je Kalendertag Datensicherungen durchzuführen und die Datensicherungen räumlich getrennt von Computer- und Speichersystemen sicher zu verwahren. Die Datensicherungen müssen so erfolgen, dass diese ohne zusätzliche Aufwände maschinenlesbar (mit Standardprogrammen) genutzt werden können.
6.3. Der Kunde ist zudem verpflichtet, immer eine Datensicherung von seinen Daten zu fertigen, bevor durch ScaleITS GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Arbeiten jeder Art an der IT des Kunden durchgeführt werden. Die Firma ScaleITS GmbH haftet nicht für einen Datenverlust und weitere Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde keine vorherige Datensicherung durchgeführt und dafür Sorge getragen hat, dass seine Daten mit geringem Arbeitsaufwand reproduzierbar sind. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
6.4. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Pflichten aus Ziffer 9 zu erfüllen.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen
7.1. Der Auftraggeber hat die vereinbarten Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren zu zahlen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber, ergeben sich die zu zahlenden Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren aus der ScaleITS GmbH-Preisliste. Gegenstände können mit der Lieferung in Rechnung gestellt wer- den, soweit die Parteien keine anderslautende Vereinbarung hierüber getroffen haben.
7.2. Soweit Dienst- oder Werkleistungen vereinbart sind, hat der Auftraggeber der ScaleITS GmbH diese Leistungen nach aufgewandter Zeit und eingesetzten Materialien auf Basis der Stundensätze der ScaleITS GmbH-Preisliste zu vergüten, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung für diese Leistungen getroffen wurde. Die ScaleITS GmbH ist berechtigt, Dienst- und Werkleistungen nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Dauert die Leistungserbringung länger als eine Kalenderwoche, ist die ScaleITS GmbH berechtigt, nach dem Ende einer jeden Kalenderwoche die in dieser Woche erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
7.3. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo – Fr: 09:00 bis 18:00 Uhr) wird dem Auftraggeber, ohne dass er explizit darauf hingewiesen werden muss, ein erhöhter Stundensatz berechnet, soweit die Parteien keine anderslautende Vereinbarung hierüber ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich hierbei um 50%; sie erhöhen sich um 100 %, wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag erbracht wird.
7.4. Die Reisezeit wird pauschal zu netto EUR 69 pro angefangene Stunde/Mitarbeiter abgerechnet.
7.5. Bei vor Ort Tätigkeiten wird pro Tag/Mitarbeiter eine Spesenpauschale von netto EUR 99 berechnet.
7.6. Wenn durch Verschulden des Kunden ein vereinbarter Termin verschoben werden muss, übernimmt der Kunde die Kosten, wenn die Reise nicht mehr kostenfrei stornier- oder umbuchbar ist. Sollten für die Planung und/oder Durchführung dieser Dienstleistung bereits Stunden erbracht worden sein, so werden diese dem Kunden nach dem im Angebot vereinbarten Stundensätzen ebenfalls in Rechnung gestellt.
7.7. Alle Preisangaben (z.B. in Angeboten und Preislisten) verstehen sich netto ab Auslieferungslager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben sowie zuzüglich Verpackungs- und Versand- bzw. Auslieferungskosten. Soweit die ScaleITS GmbH auf Wunsch des Auftraggebers die Lieferung versichert, hat er die entsprechenden Kosten und Gebühren zu zahlen. Ein Skonto wird nicht gewährt.
7.8. Werden Teillieferungen gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 dieser Geschäftsbedingungen erbracht, können diese von der ScaleITS GmbH getrennt und eigenständig abgerechnet werden.
7.9. Entgeltforderungen sind mit dem Eingang der Rechnung beim Auftragsgeber zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber hat Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzüge (kein Skonto) zu bezahlen. Er gerät bei Entgeltforderungen durch eine Mahnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Auftragsnehmer (ScaleITS Gmbh) in Verzug.
7.10. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die ScaleITS GmbH berechtigt für jedes Mahnschreiben angemessene Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für ein Inkassoverfahren hat ebenfalls der Auftraggeber zu tragen.
7.11. Als Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und / oder Verzugszinsen gilt der gesetzlich festgelegte Zinssatz für Verzug. Weitergehende Ansprüche der ScaleITS GmbH bleiben für diese Fälle unberührt. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Auftraggeber mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines dem Auftraggeber zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einem Anspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnet, der auf einer mangelhaften Leistung der ScaleITS GmbH beruht.
7.12. Der Auftraggeber kann ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht unbeschränkt nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7.13. Wegen Mängeln kann der Auftraggeber Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.
7.14. Die ScaleITS GmbH ist berechtigt, Lieferungen von einer der ScaleITS GmbH verlangten teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung der Entgeltforderungen abhängig zu machen, wenn nach Abschluss des Vertrages für die ScaleITS GmbH erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Vergütung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Auftraggeber gefährdet sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn für die ScaleITS GmbH Anhaltspunkte vorliegen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben, oder wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von nicht unerheblichen Teilen der Entgeltforderungen in Verzug kommt. Die gesetzlichen Rechte der ScaleITS GmbH bleiben in diesen Fällen unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die ScaleITS GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Die ScaleITS GmbH behält sich das Eigentum an den Vorbehaltswaren darüber hinaus bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
8.2. Auf Verlangen des Auftraggebers wird die ScaleITS GmbH nach eigener Wahl Sicherheiten insoweit freigeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
8.3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
8.4. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware mit Ausnahme vertraglich geschuldeter Software nicht ein- bauen oder umbilden.
8.5. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in daraus resultierender Sicherheiten der ScaleITS GmbH hat der Auftraggeber die ScaleITS GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten, um der ScaleITS GmbH die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte gegen den Dritten durchzusetzen. Der Auftraggeber wird gegenüber dem Dritten sofort auf das Eigentum und die Rechte der ScaleITS GmbH schriftlich hinweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder willens ist, die ScaleITS GmbH die bei der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, wird der Auftraggeber der ScaleITS GmbH hiervon auf erste Anforderung freistellen oder der ScaleITS GmbH diese erstatten.
8.6. Mit Ausnahme einer unerheblichen Verletzung einer nicht-leistungsbezogenen Nebenpflicht ist der ScaleITS GmbH bei einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, zur Pfändung, zum Rücktritt und / oder zur Rücknahme berechtigt; der Auftraggeber zur Herausgabe der Vorbehaltswaren verpflichtet.
8.7. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordern keinen Rücktritt vom Vertrag durch die ScaleITS GmbH. Diese Handlungen oder eine Pfändung der Vorbehaltsware durch die ScaleITS GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, außer die ScaleITS GmbH erklärt diesen ausdrücklich schriftlich.
8.8. Die ScaleITS GmbH ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware und nach schriftlicher Ankündigung unter Mitteilung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Kalendertagen zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Die ScaleITS GmbH ist insbesondere nach Androhung auch zur Verwertung durch freihändigen Verkauf berechtigt.
9. Untersuchungspflichten, Mängelrügen, Transportschäden
9.1. Mängelrüge: Der Auftraggeber hat Mängel unter genauer Angabe der Umstände, unter denen sie sich gezeigt haben, und deren Auswirkungen unverzüglich detailliert und nachvollziehbar in Textform gegenüber der ScaleITS GmbH zu rügen. Behauptete oder vermutete Rechtsmängel sind der ScaleITS GmbH ebenfalls unverzüglich in Textform anzuzeigen. Eventuelle Abmahnungen oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit einem behaupteten Rechtsmangel sind vom Auftraggeber zu belegen.
9.2. Transportschäden: Bei Transportschäden oder -verlusten ist vom Auftraggeber eine bahn-, post- oder lieferantenseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs unverzüglich zu beschaffen und an die ScaleITS GmbH zu übermitteln.
9.3. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben von Vorstehendem unberührt.
10. Ansprüche bei Mängeln, Beschaffenheitsgarantie
10.1. Ansprüche und Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 478 BGB) bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
10.2. Die Nacherfüllung geschieht nach Wahl der ScaleITS GmbH durch Mangelbeseitigung oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Bei einer Ersatzlieferung hat der Auftraggeber den mangelhaften Gegenstand auf Kosten der ScaleITS GmbH zurückzusenden.
10.3. Die Nachbesserung kann bei Software auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases oder durch eine Umgehungslösung (Workaround) erfolgen, außer soweit dieses dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist.
10.4. Der Auftraggeber wird bei der Suche und Analyse der Mangelursache im angemessenen Umfang mitwirken und die ScaleITS GmbH insbesondere die Untersuchung der mangelhaften Gegenstände und deren Nutzungsumgebung ermöglichen, alle notwendigen und zweckdienlichen Informationen erteilen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich nähere Umstände eines gemeldeten Mangels er-geben können.
10.5. Für den Fall, dass die ScaleITS GmbH eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat und die Folgen einer Verletzung dieser Garantie nicht in der Beschaffenheitsgarantie geregelt sind, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung und Haftung der garantieren Beschaffenheitsmerkmale unberührt.
10.6. Die gesetzlichen Regelungen gelten uneingeschränkt bei Mängeln, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen eines Mangels.
10.7. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Mängeln gilt Ziffer 12.
11. Gefahrenübergang
11.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht im Regelfall mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über, außer soweit etwas anderes vereinbart ist.
11.2. Soweit ein Versendungskauf vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit der Übergabe auf den Auftraggeber über.
12. Haftung
12.1. Die ScaleITS GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen sind in diesen Fällen nicht anwendbar.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ScaleITS GmbH nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für die ScaleITS GmbH bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In sonstigen Fällen der Fahrlässigkeit haftet die ScaleITS GmbH nur in der Höhe der von der ScaleITS GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der jeweiligen Deckungszusage des Versicherers.
12.3. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist diesem anzurechnen.
13. Abwerbeverbot
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der ScaleITS GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von der ScaleITS GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine von der ScaleITS GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender Vertragsstrafe zu zahlen.
14. Geheimhaltung
14.1. Die Parteien werden Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung offengelegt werden oder die ihnen dabei bekannt werden, vertraulich behandeln. Dies gilt dann nicht, wenn
14.1.1. Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung oder des Bekanntwerdens bereits öffentlich oder der empfangenden Partei bereits bekannt waren
14.1.2. Informationen nach Vertragsschluss von der empfangenden Partei ohne Nutzung der Informationen der anderen Partei entwickelt werden
14.1.3. Informationen nach der Offenlegung / des Bekanntwerdens ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
14.2. Die Parteien sind darüber hinaus verpflichtet, die Vertraulichkeit gegenüber Dritten und auch gegenüber ihren Mitarbeiter sicherzustellen. Mitarbeiter der Parteien, die Kenntnis von den vertraulichen Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen, dürfen die vertraulichen Informationen offengelegt werden, wenn sie vorab schriftlich auf die Geheimhaltung verpflichtet worden sind.
15. Datenschutz
15.1. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
15.2. Die vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage oder Bestellung erhobenen Daten verarbeiten und nutzen wir zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, einschließlich der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen. An Dritte geben wir personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, Projektes oder für Lizenzanfragen, insbesondere zur Durchführung der Lieferung, erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Für eine Geltendmachung der Ihnen zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter info@scaleits.com.
15.3. Ferner finden Sie im allgemeinen Merkblatt zum Datenschutz die ausführliche Beschreibung zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren rechten unter: https://scaleits.com/datenschutzerklaerung/
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Die ScaleITS GmbH kann zur Leistungserbringung Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach eigenem Ermessen einsetzen sowie Lieferungen und Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.
16.2. Die ScaleITS GmbH ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.
16.3. Der Kunde hat gegenüber den von uns eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.
16.4. Die Gerichte am Sitz der ScaleITS GmbH sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag örtlich zuständig. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist der Sitz der ScaleITS GmbH.
16.5. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland für Inlandsgeschäfte. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG vom 11.4.1980, UNCITRAL) sowie des deutschen Internationalen Normenkollisionsrecht (EGBGB) werden ausgeschlossen.
16.6. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahekommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.
16.7. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis ist auch durch Telefax und einfache Textform (z.B. E-Mail) gewahrt.